E-Mail: info(at)kinderland-plus(@)de
Telefon: +49 (0) 8121 250 88 - 0
Es gibt keinen fixen Anmeldeschluss. Eine frühzeitige Anmeldung ist für unsere Planung jedoch vorteilhaft (s. Ablauf Platzvergabe). Idealerweise melden Sie Ihr Kind bis Ende Januar für das ab September beginnende Kindergartenjahr an. Für die Gemeinden Vaterstetten und Kirchseeon spätestens bis Ende März. In der Regel reicht es aus, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt anmelden.
In der Regel soll die Anmeldung für den Kindergarten erfolgen, da eine Betreuung in der Krippe für nur wenige Monate pädagogisch wenig sinnvoll ist.
Mit Eingabe der Daten in unser Anmeldesystem sind Ihre Daten automatisch in unser Belegungssystem übertragen worden. Sie haben dazu eine automatisch generierte E-Mail erhalten, die Ihre Daten nochmals zusammenfasst. Sollten Fehler enthalten sein, kontaktieren Sie uns bitte unter belegung@kinderland-plus.de.
Sie erhalten von uns keine Zwischenstände. Wir können auch keine Informationen bezüglich möglicher Wartelistenplätze geben. Nach der Anmeldung wird Ihr Kind automatisch in den Ablauf der Platzvergabe aufgenommen.
Die Anmeldung für die Erdinger KiTas läuft über das "Little Bird"-System der Stadt Erding. Die Gemeinde Moosinning wickelt die Anmeldungen über ihr Bürgerserviceportal ab. Auch die Gemeinde Vaterstetten hat ein eigenes Elternportal für Anmeldungen. Bitte melden Sie Ihr Kind dort an. Wir und die anderen Träger bekommen Zugriff auf die Anmeldedaten und prüfen eine mögliche Aufnahme.
Nein, dies ist nicht erforderlich.
In der Regel werden in den Kommunen in den Monaten Januar bis März die Belegungen für das kommende Betreuungsjahr beginnend im September bis zunächst Dezember geplant. Die Planungen für die Vergabe von Hortplätzen erfolgt meist erst später, nach Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze.
Abgleichtermine mit allen Trägern finden in den folgenden Kommunen statt und werden von diesen vorgegeben: Anzing, Ebersberg, Finsing, Isen, Kirchseeon, Markt Schwaben, Pliening/Landsham, Poing und Vaterstetten.
In den anderen Kommunen finden keine Absprachen zwischen den Trägern statt, die Platzbelegung für das im September beginnende Kiga-Jahr wird sukzessive bis ca. Pfingsten abgeschlossen.
Aufnahmen im Zeitraum Januar bis August werden je nach Verfügbarkeit und Freigabe der Kommune laufend durchgeführt.
Zusagen erhalten Sie immer schriftlich per E-Mail. Der Zeitpunkt für den Versand wird teilweise von den Gemeinden vorgegeben und liegt nicht in unserer Hand (z.B. in Ebersberg, Kirchseeon, Markt Schwaben, Moosinning, Poing und Vaterstetten).
Informationen, wie es nach der Platzzuteilung weitergeht, erhalten Sie in der schriftlichen Zusage.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- und Kindergartenplatz in Ihrer Kommune. Falls Sie keinen Platz zugeteilt bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wohngemeinde.
In Orten mit mehreren Kinderland-Einrichtungen versuchen wir alternative Plätze anzubieten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Prioritäten mit anzugeben.
In der Regel werden in den Kommunen in den Monaten Januar bis März die Belegungen für das kommende Betreuungsjahr beginnend im September bis zunächst Dezember geplant. Aufnahmen im Zeitraum Januar bis August werden je nach Verfügbarkeit und Freigabe der Kommune laufend durchgeführt.
Ja, je nach Verfügbarkeit von Plätzen. Der Zuzug muss spätestens beim Vertragsgespräch mit einem Miet- oder Kaufvertrag nachgewiesen werden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf den Platz.
Zunächst werden die eigenen Kinder in der Kommune berücksichtigt. Inwieweit Gastkinder aufgenommen werden können, erfolgt nach Rücksprache mit der Kommune. Nachfragen dazu stellen Sie bitte an belegung@kinderland-plus.de.
Nein, das ist aufgrund förderrechtlicher Vorgaben leider nicht möglich. Sie können aber für jeden Wochentag andere Betreuungszeiten buchen.
Nein. Diese werden erst bei Vertragsabschluss endgültig festgelegt und dienen bis dahin nur der Planung. Sie sollten aber möglichst den geplanten Stundenumfang abdecken.
Wir bemühen uns, den Kindern, die bereits eine Einrichtung besuchen, im gleichen Haus einen Anschlussplatz anzubieten.
Eine neue Anmeldung für den Kindergarten ist nicht erforderlich, es sei denn, Sie wollen die Einrichtung wechseln.
Nein, der Kindergarten-Vertrag läuft zum Schuleintritt aus. Für einen Hortplatz müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig neu anmelden.
> Zum Kinderland-Anmeldesystem
> Zum Elternportal der Gemeinde Vaterstetten